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Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Das Projekt Imagines Nummorum (ImagNum) wird von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften durchgeführt. Die Akademie ist bestrebt, ihre Webangebote barrierefrei zu gestalten.

Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die vorliegende Website unter www.imagines-nummorum.eu.

Die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) listet die Vorgaben zur barrierefreien Gestaltung von Webseiten und anderen grafische Programmoberflächen, wie zum Beispiel Apps, auf. Ziel der BITV 2.0 ist es, Webseiten und andere grafische Oberflächen technisch so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderungen diese ohne Einschränkungen nutzen können. Insbesondere sollen deshalb neben der Übernahme der international anerkannten Standards für barrierefreie Webinhalte auch die Belange gehörloser, hör-, lern- und geistig behinderter Menschen berücksichtigt werden.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 5. August 2026 erstellt und zuletzt am 6. August 2026 aktualisiert.

Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durch eine Selbstbewertung durchgeführt, basierend auf automatisierten HTML-Analysen aller öffentlichen Seiten nach den Kriterien der WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA sowie einer Prüfung mit den Werkzeugen Lighthouse und axe DevTools. Ergänzend wurde eine manuelle Prüfung mit TalkBack (Android-Screenreader) durchgeführt.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt ist teilweise konform mit der BITV 2.0. Einige Anforderungen wurden noch nicht abschließend geprüft oder sind noch nicht vollständig erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Teilbereiche, die nicht vollständig mit der BITV 2.0 vereinbar sind:

1. Barriere: Externe PDF-Dokumente

Beschreibung: Die Website enthält Links auf PDF-Dokumente Dritter sowie auf eigene PDF-Dokumente, die ohne Berücksichtigung von Barrierefreiheitsanforderungen erstellt wurden. Für die Barrierefreiheit externer Dokumente sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Für eigene ältere PDF-Dokumente ist eine nachträgliche barrierefreie Aufbereitung nicht in allen Fällen möglich.

Maßnahmen: Neue eigene PDF-Dokumente werden soweit möglich barrierefrei erstellt. Bestehende Dokumente werden nicht nachbearbeitet.

Zeitplan: fortlaufend für neue Dokumente

Barrierefreie Alternative: (folgt)

2. Barriere: Prüfung mit Hilfstechnologien

Beschreibung: Eine manuelle Prüfung mit TalkBack (Android-Screenreader) wurde durchgeführt; dabei festgestellte Probleme (Navigation, Datumsbereiche) wurden behoben. Eine vollständige Prüfung mit gängigen Desktop-Screenreadern (NVDA, JAWS, VoiceOver) steht noch aus.

Maßnahmen: Sukzessive Prüfung mit weiteren assistiven Technologien.

Zeitplan: fortlaufend

Barrierefreie Alternative: Informationen auf Anfrage per E-Mail erhältlich.

Feedbackmechanismus / Barrieren melden

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Kontakt zu den Ansprechpersonen:

Claus Franke
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
E-Mail: claus.franke@bbaw.de

Dr. Ulrike Peter
Projektmanagement
Tel.: +49 (0)30 20370 501
E-Mail: peter@bbaw.de

Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
Jägerstraße 22/23
10117 Berlin

Schlichtungsstelle

Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle zum Bundesgleichstellungsgesetz wenden. Die Schlichtungsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eine Lösung herbeizuführen.

Unter dieser Adresse erreichen Sie die Schlichtungsstelle:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
www.schlichtungsstelle-bgg.de

Bei der Schlichtungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen. Die Antragstellung ist durch das Ausfüllen eines Online-Formulars, schriftlich auf dem Postweg, per E-Mail oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle möglich.

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit (Durchsetzungsverfahren)

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von einem Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben. Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!

Kontaktformular und weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit